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   BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78   

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BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78 (https://dejure.org/1980,247)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - VII ZR 42/78 (https://dejure.org/1980,247)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - VII ZR 42/78 (https://dejure.org/1980,247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 631, 675
    Bauherr als Besteller im Rahmen von Bauherrenmodellen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Bauherren und Baubetreuern bei Werkvertragsschluss einer Bauherrengemeinschaft mit dem Unternehmer - Formelle Anforderungen an einen Werkvertrag mit einer Bauherrengemeinschaft - Haftungsübernahme im Werkvertrag mit einer Bauherrengemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 86
  • NJW 1980, 992
  • MDR 1980, 572
  • DNotZ 1981, 26 (Ls.)
  • ZMR 1980, 340
  • DB 1980, 2127
  • BauR 1980, 262
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Vergibt der Baubetreuter die Bauarbeiten zur Errichtung einer Wohnungs- und Teileigentumsanlage - den von ihm Erwerbern des Raumeigentums abgeschlossenen Betreuungsverträgen entsprechend - im Namen der von ihm betreuten "Bauherren", so sind diese und nicht der Baubetreuer die Vertragspartner der Bauhandwerker auch dann, wenn es sich um ein umfangreiches Bauvorhaben (hier: ein sog. Stadtmitteprojekt) handelt (im Anschluß an BGHZ 67, 334, ausführlicher abgedruckt in NJW 1977, 294).

    Der Senat hatte sich schon einmal mit der Frage zu befassen, wer bei einer Vertragsgestaltung wie der vorliegenden Vertragspartner der Bauhandwerker wird, die Bauherren oder der Baubetreuer (BGHZ 67, 334, ausführlicher abgedruckt in NJW 1977, 294).

    Eine solche Kurzbezeichnung genügt (vgl. BGH NJW 1977, 294 m.N.; vgl. auch das Senatsurteil NJW 1977, 1686 zur Bezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft).

    Der eindeutige Wortlaut des Vertrags wäre nur dann nicht maßgebend, wenn ihm der gegenteilige übereinstimmende Wille der Vertragschließenden entgegenstände, daß Auftraggeberin allein die Baubetreuerin sein solle (vgl. Senatsurteil NJW 1977, 294 m.N.).

    Zwar ging es in der mehrfach erwähnten Senatsentscheidung BGHZ 67, 334 = NJW 1977, 294 um die Erstellung von drei wohnblockartigen Mehrfamilienhäusern mit einer nur begrenzten Zahl beteiligter Bauherren.

    Dabei war für die steuerliche Anerkennung erforderlich, daß die gewählte bürgerlich-rechtliche Gestaltung auch ernsthaft gewollt war (BGHZ 67, 334, 338 m.N.).

    Daß die Vereinbarung eines Festpreises für eine solche Bevollmächtigung kein Hinderungsgrund ist und daß die Bevollmächtigung auch ernsthaft gewollt sein muß, um die erstrebten Steuervorteile zu erlangen, hat der Senat bereits in BGHZ 67, 334, 337 ff ausgeführt.

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 187/78

    Haftung der Wohnungseigentümer für die Herstellungskosten einer

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Zwar haftet er in aller Regel - auch hier - für die Herstellungskosten nur anteilig (st.Rspr., erst neuerdings wieder BGHZ 75, 26).

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Dieses wird zu beachten haben, daß die Beklagte etwaigen Restwerklohn nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur anteilig schuldet (BGHZ 75, 26 m.N.).

  • LG Arnsberg, 19.12.1977 - 3 S 302/77
    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Die Senatsentscheidung hat Zustimmung gefunden (vgl. etwa Crezelius NJW 1978, 2158 und Wolfsteiner DNotZ 1979, 579 Fußn. 3, 591 Fußn. 21).

    Sie ist aber auch auf Kritik gestoßen (vgl. z.B. LG Arnsberg NJW 1978, 1588 [LG Arnsberg 19.12.1977 - 3 S 302/77]; Brych (wie schon früher) Betrieb 1979, 1589 und in Relthmann/Brych/Nanhart, Kauf vom Bauträger, 3. Aufl., Rdn. 50, 51).

  • BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77

    Auszahlung eines Guthabens vom Baukonto

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Das ist dahin zu werten, daß sie für den Fall, überhaupt Vertragspartnerin der Klägerin zu sein, den für den Erlaß eines Grundurteils erforderlichen Grad der Wahrscheinlichkeit (BGHZ 53, 17, 23), daß der Klaganspruch in irgend einer Höhe besteht, nicht in Abrede stellen will.
  • BFH, 28.11.1967 - II 102/63

    Vereinbarung über den Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Gebäudes

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Er wird das nur, wenn er auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen läßt, was unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach dem wirklichen Gehalt der von den Parteien getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung zu entscheiden ist (§ 7 Abs. 5 a.F. EStG, § 11 c EStDV, Abschnitt 56 a.F. EStR; vgl. auch BFHE 90, 534, 537).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    Eine solche Kurzbezeichnung genügt (vgl. BGH NJW 1977, 294 m.N.; vgl. auch das Senatsurteil NJW 1977, 1686 zur Bezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78
    In dem vom VIII. Zivilsenat entschiedenen Verfahren NJW 1959, 2160 waren an der Aufbaugemeinschaft 67 Wohnungseigentümer beteiligt.
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Eine solche steuerliche Wirkung ließ sich aber nur erreichen, wenn die zivilrechtliche Gestaltung ernsthaft gewollt war (vgl. BGHZ 76, 86, 89, 94 f.).

    Bei Bauherrenmodellen haftet der einzelne Bauherr dem Werkunternehmer nur mit seiner Quote, ohne daß dies bereits im Werkvertrag festgelegt zu werden braucht (BGHZ 76, 86, 90).

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Die Vereinbarung eines Festpreises (vgl. Nr. 2 des Vertrags) steht dem - wie der Senat bereits früher ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 67, 334, 336 m.w.N.; BGHZ 76, 86, 89) - nicht entgegen; denn die Festpreisabrede läßt sich in einem solchen Fall als Preisgarantie deuten, die den Betreuer verpflichtet, den Bauherrn von den über den Festpreis hinausgehenden Forderungen der Bauhandwerker und Lieferanten freizustellen.
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Eine bestimmte vertragliche Regelung kann nicht gleichzeitig steuerlich gewollt, zivilrechtlich aber nicht gewollt sein (BGHZ 67, 334, 338; 76, 86, 89 f; BGH, Urt. v. 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89, WM 1990, 856, 858; v. 5. Juli 1993 - II ZR 114/92, ZIP 1993, 1158, 1159).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Damit haben sie die mit der Aufspaltung verbundenen Risiken bewußt in Kauf genommen (vgl. a. Senatsurteil BGHZ 76, 86, 89, 95 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 28.03.2023 - 10 U 29/22

    Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit einem mangelhaften Dachaufbau (sog.

    Dies genügt für das Zustandekommen eines Vertrags mit den Bauherren der jeweiligen Grundstücke, auch wenn diese ihr Grundstück erst nach Abschluss des Architektenvertrags erwarben (BGH, Urteil vom 18. November 1976 - VII ZR 150/75 -, BGHZ 67, 334, juris Rn. 11/13; Urteil vom 17. Januar 1980 - VII ZR 42/78 -, BGHZ 76, 86, juris Rn. 12; Koeble in Grziwotz/Koeble Handbuch Bauträgerrecht, 2. A. 2022, Kap. 1 Rn. 22).

    Dies genügt für das Zustandekommen eines Vertrags mit den Bauherren der jeweiligen Grundstücke, auch wenn diese ihr Grundstück erst nach Abschluss des Architektenvertrags erwarben (BGH, Urteil vom 18. November 1976 - VII ZR 150/75 -, BGHZ 67, 334, juris Rn. 11/13; BGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - VII ZR 42/78 -, BGHZ 76, 86, juris Rn. 12; siehe hierzu unten C.1.a.dd.

    Das Erfordernis der Erkennbarkeit ist auch gewahrt, wenn ein Bauvorhaben zwar zahlreiche Bauherren umfasst, aber durch seine örtlich genaue Bezeichnung alle Bauherren ermittelt werden können (BGH, Urteil vom 17. Januar 1980 - VII ZR 42/78 -, BGHZ 76, 86, juris Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 10 U 77/10

    Werklohnprozess: Verpflichtung künftiger Wohnungseigentümer aus Werkvertrag;

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in der Folge mehrfach bestätigt (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13; BGH BauR 1989, 213, juris Rn. 7; BGHZ 150, 1, juris Rn. 14).

    Einem solchen Verständnis des Vertragsinhalts steht nicht entgegen, dass die künftigen Wohnungseigentümer und Teileigentümer in einer Bauerrichtungsgemeinschaft gegenüber den Bauhandwerkern auftreten, ohne dabei ihre jeweiligen Anteile schon auszuweisen (BGHZ 76, 86, juris Rn. 13).

  • BGH, 27.06.2002 - VII ZR 272/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vollmacht zur Vergabe von Bauleistungen im

    Hierbei orientiert es sich an den Entscheidungen des Senats ( Urteile vom 18.11.1976 - VII ZR 150/75, BGHZ 67, 334 = BauR 1977, 58 = NJW 1977, 294 und vom 17.1.1980 - VII ZR 42/78, BauR 1980, 262 = NJW 1980, 992).
  • BGH, 27.02.1992 - IX ZR 57/91

    Gewährleistungsbürgschaft gegenüber Bauherrengemeinschaft

    Der VII. Zivilsenat des BGH hat eine derartige Vereinbarung dahin ausgelegt, daß Vertragspartner des Werkunternehmers die einzelnen "Bauherren" persönlich werden, vertreten durch den Baubetreuer (BGHZ 76, 86 (87, 90) = NJW 1980, 992 = LM § 631 BGB Nr. 40).

    Das Argument des BerGer., eine Berechtigung aller einzelnen Bauherren lasse nicht erkennen, wer die Gewährleistungsbürgschaft verbindlich in Anspruch nehmen dürfe und bis zu welcher Höhe, hat der VII. Zivilsenat des BGH mit dem Hinweis entkräftet, daß auch gerade zu diesem Zweck der Baubetreuer ermächtigt sei, alle den Bauherren obliegenden Aufgaben wahrzunehmen (BGHZ 76, 86 (92) = NJW 1982, 992 = LM § 631 BGB Nr. 40).

  • OLG Frankfurt, 23.01.1986 - 1 U 40/85

    Durchführung einer Klassenfahrt; Vertragsabschluß durch Lehrer; Vertretung;

    Bei der Vergabe von Aufträgen durch einen Baubetreuer für eine Bauherrengemeinschaft hat es der Bundesgerichtshof als erkennbar der Interessenlage widersprechend gewertet, daß die Bauherren dem Bauunternehmer gegenüber als Gesamtschuldner haften sollten, selbst wenn es um eine Gemeinschaftsanlage ging (NJW 1977 S. 295; NJW 1979 S. 2101; NJW 1980 S. 992 ff., 994).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Januar 1980 VII ZR 42/78 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1980, 992) träten bei derartigen Vertragskonstruktionen unmittelbare rechtliche Bindungen zwischen dem Bauherrn einerseits und dem Architekten andererseits ein.
  • BFH, 27.10.1982 - II R 102/81

    Eine Eigentumswohnung kann nicht für sich allein "hergestellt" werden

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88

    Erfüllungswirkung der Zahlungen des Gesamtaufwandes an die Treuhänderin gegenüber

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 227/03

    Begriff des Scheingeschäfts

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 242/87

    Haftung von Mitgliedern einer Bauherrengesellschaft

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

  • OLG Köln, 15.11.1985 - 20 U 78/85

    Vollmacht; Statiker; Bauleistung; Bauleistungen

  • BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89

    Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 218/86

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen eine Bauherrengemeinschaft auf anteilige

  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 115/81

    Baubetreuer: Vollmacht

  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 289/79

    Begriff des Baubetreuers

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85

    Übernahme einer Höchstpreisgarentie durch einen Architekten

  • FG Düsseldorf, 21.08.2008 - 16 K 1014/05

    Einordnung der Tätigkeitsvergütung eines atypisch stillen Gesellschafters als

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZR 38/83

    Musterprozeßvereinbarung in AGB

  • BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82

    Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen -

  • BFH, 05.03.1991 - VII R 58/90

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Umsatzsteuer und Säumniszuschläge

  • OLG Frankfurt, 07.02.1984 - 5 U 141/83

    Bauherrengemeinschaft; Bauverträge; Haftung der Vertreter; Kenntnis der

  • OLG Zweibrücken, 28.05.1997 - 7 U 41/96

    Schadensersatz wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • BFH, 08.05.1985 - II R 90/82

    Auslegung der abgeschlossenen Verträge als einheitliches, auf den Erwerb eines

  • BayObLG, 06.12.1983 - BReg. 1 Z 91/82

    Zur Beurkundung des Treuhandvertrags beim Bauherrenmodell

  • BFH, 23.06.1982 - II R 58/80

    Zur Grunderwerbsteuer beim Bauherrenmodell

  • OLG Schleswig, 13.06.1980 - 9 W 252/78

    Voraussetzungen für den Anfall des Mehrvertretungszuschlages

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 6/79

    Vertragsabschluß nach dem sog. Bauherrenerlaß - Konkurrenz zwischen

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 324/78

    Bauherren oder der Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Reine

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 297/79

    Berechnung des Kostenanteils einer Bauherrengemeinschaft - Abweichen eines

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